AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aktionskarten „Guthabenkarten“ der MAXXIFIT Fitnessstudio GbR

1. Anbieter und Anwendungsbereich

1.1 Anbieterin der Aktionskarten im Rahmen der Werbeaktion „Guthabenkarten“ ist die MAXXIFIT Fitnessstudio GbR, Faulenbachstr. 4, 78573 Wurmlingen, vertreten durch ihre vertretungsberechtigten Gesellschafter.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aktionskarten, die von MAXXIFIT im Rahmen der Werbeaktion „Guthabenkarten“ ausgegeben werden. Sie regeln die Voraussetzungen, den Umfang und die Grenzen der Einlösung dieser Aktionskarten.

1.3 Die Aktionskarten können ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen eingelöst werden. Abweichende oder ergänzende Regelungen gelten nur, wenn sie von MAXXIFIT ausdrücklich in Textform bestätigt oder bei Ausgabe der Aktionskarte eindeutig kenntlich gemacht wurden.

1.4 Vertragliche Regelungen einer später abgeschlossenen Mitgliedschaft bei MAXXIFIT bleiben von diesen Bedingungen unberührt, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Für die Mitgliedschaft gelten zusätzlich die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Mitgliedschaftsbedingungen, Preisvereinbarungen und sonstigen Vertragsunterlagen.

2. Rechtsnatur des Aktionsguthabens

2.1 Die Aktionskarte wird ausschließlich im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben. Sie dient dazu, einer berechtigten Person unter den in diesen Bedingungen geregelten Voraussetzungen einen einmaligen Preisvorteil beim Abschluss einer neuen Mitgliedschaft bei MAXXIFIT zu ermöglichen.

2.2 Der auf der Aktionskarte angegebene Betrag wird in diesen Bedingungen als „Aktionsguthaben“ bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt ausschließlich den rechnerischen Wert des gewährten Aktionsvorteils. Das Aktionsguthaben ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein echtes Kontoguthaben, kein elektronisches Geld und kein selbständiger Geldwertanspruch gegen MAXXIFIT.

2.3 Das Aktionsguthaben begründet insbesondere keinen Anspruch auf Auszahlung, Überweisung, Verzinsung, Umtausch in Bargeld, Gutschrift auf einem Kundenkonto oder Verwendung als allgemeines Zahlungsmittel.

2.4 Bei dem Aktionsguthaben handelt es sich um ein fiktives Aktionsguthaben, das ausschließlich als Rabatt beim Abschluss einer neuen Mitgliedschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen angerechnet werden kann.

2.5 Die Höhe des Aktionsguthabens ergibt sich aus dem auf der Aktionskarte aufgedruckten, eingetragenen oder sonst eindeutig ersichtlichen Betrag. Ist der Betrag nicht eindeutig erkennbar, ist eine Einlösung nur möglich, wenn MAXXIFIT den Betrag anhand eigener Unterlagen oder sonstiger nachvollziehbarer Angaben eindeutig feststellen kann.

3. Einlösungsvoraussetzungen

3.1 Die Einlösung der Aktionskarte ist ausschließlich beim Abschluss einer neuen Mitgliedschaft bei MAXXIFIT möglich.

3.2 Die neu abzuschließende Mitgliedschaft muss eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten haben. Kürzere Mitgliedschaften, Tageskarten, Probetrainings, Zusatzleistungen oder sonstige kurzfristige Angebote sind von der Einlösung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.3 Mit Abschluss der Mitgliedschaft entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen der einlösenden Person und MAXXIFIT. Inhalt, Laufzeit, Beiträge, Zahlungsweise, Kündigungsrechte und sonstige Bedingungen dieser Mitgliedschaft ergeben sich aus den jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Mitgliedschaftsunterlagen.

3.4 Pro neuer Mitgliedschaft kann nur eine Aktionskarte eingelöst werden. Eine Aufteilung des Aktionsguthabens auf mehrere Mitgliedschaften oder mehrere Personen ist ausgeschlossen.

3.5 Eine Anrechnung des Aktionsguthabens auf bestehende Mitgliedschaften, Vertragsverlängerungen, Vertragsumstellungen, Zusatzleistungen, Gebühren, bereits abgeschlossene Verträge, offene Forderungen, Warenkäufe oder sonstige Produkte und Leistungen ist ausgeschlossen.

3.6 Das Aktionsguthaben wird als Rabatt auf die bei Vertragsschluss vereinbarten Mitgliedschaftskosten angerechnet. Der Rabatt reduziert den von der einlösenden Person zu zahlenden Betrag nur in dem Umfang, in dem die Einlösung nach diesen Bedingungen zulässig ist.

3.7 Die Einlösung der Aktionskarte begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages. MAXXIFIT darf den Abschluss einer Mitgliedschaft ablehnen, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen. Sachliche Gründe können insbesondere vorliegen, wenn die einlösende Person die vertraglichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, die erforderlichen Angaben nicht macht, berechtigte Zweifel an der Identität oder Einlösungsberechtigung bestehen, offene Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen bestehen, ein wirksames Hausverbot vorliegt oder aus Kapazitäts-, Sicherheits- oder organisatorischen Gründen kein Vertragsschluss möglich ist. Eine Ablehnung erfolgt nicht willkürlich und nicht aus diskriminierenden Gründen.

4. Gültigkeit, Ablauf und keine Auszahlung

4.1 Die Aktionskarte ist nur bis zu dem auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdatum gültig. Die Gültigkeit endet mit Ablauf dieses Tages.

4.2 Maßgeblich für die rechtzeitige Einlösung ist der Zeitpunkt des Abschlusses der neuen Mitgliedschaft, nicht der Zeitpunkt einer bloßen Anfrage, Reservierung oder Terminvereinbarung.

4.3 Nach Ablauf der Gültigkeit kann das Aktionsguthaben nicht mehr eingelöst werden und verfällt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

4.4 Eine Auszahlung, Überweisung, Verzinsung, Umwandlung in echtes Guthaben, Gutschrift auf einem Kundenkonto oder spätere Verrechnung des Aktionsguthabens ist ausgeschlossen.

4.5 Eine nachträgliche Anrechnung auf einen bereits abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, MAXXIFIT hat die verspätete Anrechnung ausdrücklich in Textform bestätigt oder die unterbliebene Anrechnung zu vertreten.

5. Übertragbarkeit

5.1 Die Aktionskarte ist einmalig im Rahmen eines Geschenks auf eine andere natürliche Person übertragbar.

5.2 Die einlösende Person muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Eine Einlösung durch Minderjährige ist ausgeschlossen.

5.3 Nach einer Übertragung ist eine weitere Übertragung ausgeschlossen. Die Aktionskarte ist nicht zum gewerblichen Handel, zur Weiterveräußerung oder zur Nutzung durch mehrere Personen bestimmt.

5.4 MAXXIFIT darf bei sachlichem Grund einen angemessenen Nachweis über die Berechtigung zur Einlösung verlangen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn Zweifel an der Echtheit der Karte, an der Identität der einlösenden Person, an der einmaligen Übertragung oder an der rechtmäßigen Erlangung der Karte bestehen.

5.5 Der Nachweis darf nur in einem Umfang verlangt werden, der zur Prüfung der Einlösungsberechtigung erforderlich und angemessen ist. Kann die Berechtigung nicht nachvollziehbar dargelegt werden, darf MAXXIFIT die Einlösung ablehnen.

6. Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Lesbarkeit

6.1 Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder sonstiger Beeinträchtigung der Aktionskarte besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder erneute Ausstellung, sofern MAXXIFIT den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat.

6.2 Eine Einlösung ist nur möglich, wenn die Aktionskarte und die für die Prüfung erforderlichen Angaben eindeutig erkennbar sind. Dazu gehören insbesondere der Aktionswert, das Gültigkeitsdatum und etwaige Karten-, Aktions- oder Prüfnummern.

6.3 Ist eine Aktionskarte nur teilweise beschädigt oder unleserlich, wird MAXXIFIT prüfen, ob eine eindeutige Zuordnung anhand der vorhandenen Angaben oder eigener Unterlagen möglich ist. Ist eine eindeutige Prüfung nicht möglich, darf MAXXIFIT die Einlösung ablehnen.

6.4 Gesetzliche Rechte der einlösenden Person bleiben unberührt, insbesondere wenn MAXXIFIT den Verlust, die Beschädigung oder die Unlesbarkeit zu vertreten hat.

7. Keine Kombination mit anderen Vorteilen

7.1 Das Aktionsguthaben ist nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen, Sonderaktionen, Vorteilsprogrammen, Aktionspreisen, Empfehlungsprämien oder sonstigen Preisnachlässen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

7.2 Gibt es mehrere gleichzeitig verfügbare Vorteile, kann die einlösende Person grundsätzlich wählen, welchen Vorteil sie nutzen möchte, soweit die jeweiligen Bedingungen dies zulassen. Eine Mehrfachanrechnung findet nur statt, wenn MAXXIFIT dies ausdrücklich bestätigt oder die jeweilige Aktion dies eindeutig vorsieht.

8. Missbrauch, Manipulation und unberechtigte Nutzung

8.1 MAXXIFIT darf die Einlösung einer Aktionskarte ablehnen, wenn ein begründeter Verdacht auf Manipulation, Fälschung, Missbrauch, unberechtigte Nutzung oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen besteht.

8.2 Ein begründeter Verdacht kann insbesondere bestehen bei vervielfältigten, nachträglich veränderten, unleserlichen, offensichtlich unrechtmäßig erlangten oder in ungewöhnlicher Weise verwendeten Aktionskarten sowie bei widersprüchlichen Angaben zur Herkunft oder Berechtigung.

8.3 MAXXIFIT wird die Einlösung nicht willkürlich ablehnen. Bestehen lediglich aufklärbare Zweifel, kann MAXXIFIT vor einer endgültigen Entscheidung angemessene Nachweise oder ergänzende Informationen verlangen.

8.4 Stellt sich der Verdacht nicht als berechtigt heraus und liegen die übrigen Einlösungsvoraussetzungen vor, bleibt die Einlösung der Aktionskarte möglich, sofern die Karte zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist oder eine Verzögerung der Prüfung von MAXXIFIT zu vertreten war.

8.5 Weitergehende gesetzliche Rechte von MAXXIFIT, insbesondere bei vorsätzlicher Täuschung, Urkundenfälschung, Betrug oder sonstigem rechtswidrigem Verhalten, bleiben unberührt.

9. Änderung, Aussetzung oder Beendigung der Werbeaktion

9.1 MAXXIFIT darf die Werbeaktion mit Wirkung für die Zukunft ändern, aussetzen oder beenden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung, Aussetzung oder Beendigung für die betroffenen Personen zumutbar ist.

9.2 Sachliche Gründe können insbesondere vorliegen bei Druck-, Gestaltungs- oder Ausgabefehlern, technischen oder organisatorischen Problemen, Missbrauchsrisiken, rechtlichen Änderungen, behördlichen Vorgaben, unerwartet hoher Nachfrage, begrenzten Kapazitäten oder sonstigen Umständen, die eine unveränderte Durchführung der Werbeaktion wesentlich erschweren oder unzumutbar machen.

9.3 Bereits ausgegebene und noch gültige Aktionskarten bleiben von einer Änderung, Aussetzung oder Beendigung der Werbeaktion grundsätzlich unberührt, soweit keine rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsbezogenen Gründe entgegenstehen.

9.4 Führt eine Änderung, Aussetzung oder Beendigung dazu, dass eine bereits ausgegebene und noch gültige Aktionskarte nicht wie vorgesehen eingelöst werden kann, wird MAXXIFIT eine angemessene Lösung anbieten, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Dies kann insbesondere eine Einlösung zu den ursprünglich bekanntgegebenen Bedingungen, eine angemessene Ersatzregelung oder eine Verlängerung der Einlösungsmöglichkeit sein.

9.5 Ein einseitiges, grundloses oder willkürliches Änderungsrecht von MAXXIFIT besteht nicht.

10. Haftung

10.1 MAXXIFIT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MAXXIFIT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet MAXXIFIT nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausgabe, Prüfung oder Einlösung der Aktionskarte überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die einlösende Person regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1 MAXXIFIT verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ausgabe, Prüfung und Einlösung der Aktionskarte nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

11.2 Personenbezogene Daten können insbesondere verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Einlösungsberechtigung zu prüfen, die Aktionskarte der jeweiligen Werbeaktion zuzuordnen, Missbrauch zu verhindern, den Abschluss einer Mitgliedschaft vorzubereiten oder gesetzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen.

11.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Empfängern und den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von MAXXIFIT.

11.4 Die Datenschutzhinweise sind abrufbar unter: https://www.maxxifit.com/datenschutz

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die einlösende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.

12.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen MAXXIFIT und der einlösenden Person haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.5 Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine von MAXXIFIT vorgegebene Ersatzregelung findet nicht statt.

12.6 Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.